CONTAX Lengermann u. Partner GbR
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarende Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarende Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten.