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Matthias Steinfartz
Wir beraten Sie in Sachen Bankrecht - Kapitalmarktrecht - Anlageberatung - Kanzlei Steinfartz Rostock . , Rechtanwaltskanzlei mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Wir beraten Sie in Sachen Bankrecht - Kapitalmarktrecht - Anlageberatung - Kanzlei Steinfartz Rostock . , Rechtanwaltskanzlei mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Maklertätigkeit für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, von Anteilsscheinen einer Kapitalanlegegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen; Vermittlung des Abschlusses sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und Darlehen gem. §34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1A GewO; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft und Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischenInvestmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen gem. § 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO; Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO; registriert unter: D-YRDX-3U4I5-02 mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Makler Krüger GmbH ist ein freier unabhängiger Versicherungsmakler in Rostock, Die Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO. weiterhin die Vermittlung von Immobilien und Krediten gemäß § 34 c GewO. Die Gesellschaft erbringt die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschafften. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024