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Wetter Rostock morgen: So wird das Wetter in den nächsten 7 Tagen
Rostock-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 43 vom 23. Oktober bis 29. Ok... mehr ... 23. Oktober 2024
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Rostock-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 43 vom 23. Oktober bis 29. Ok... mehr ... 23. Oktober 2024
Rostock-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 43 vom 22. Oktober bis 28. Ok... mehr ... 22. Oktober 2024
Rostock-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter heute, morgen und in der KW 43 vom 22. Oktober bis... mehr ... 22. Oktober 2024
Rostock-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 42 vom 20. Oktober bis 26. Ok... mehr ... 20. Oktober 2024
Rostock-Wetter im Überblick: Wie wird das Wetter morgen und in der KW 42 vom 19. Oktober bis 25. Ok... mehr ... 19. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungen aller Art, Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Anlagebe- ratung in Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 Kreditwesengesetz (KWG), ohne sich beim Durchführen der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung gem. § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG (vertraglich gebundener Vermittler). Die Gesellschaft ist berechtigt, auch branchenähnliche Tätigkeiten auszuüben; registriert im Vermittlerregister unter: D-DADQ-WP7D4-82. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Makler Krüger GmbH ist ein freier unabhängiger Versicherungsmakler in Rostock, Die Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO. weiterhin die Vermittlung von Immobilien und Krediten gemäß § 34 c GewO. Die Gesellschaft erbringt die Anlagevermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG, ausschließlich zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschafften. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024